(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 2

Simmis Mama 21. April 2015
Schön daran erinnert zu werden.
LikeLike
Stephanie Jaeckel 21. April 2015
Ja, das dachte ich heute auch 😉
LikeLike
papiertänzerin 22. April 2015
… auch ein Dank von mir dafür!
LikeLike
Sieglinde Geisel 23. April 2015
Genial, wie Du es schaffst, dass ich bei dem schönen, reichen Baum an die Flüchtlinge denke! Ein Gedankenanstoß, wie er wörtlicher nicht sein könnte…
LikeGefällt 1 Person
Stephanie Jaeckel 24. April 2015
Liebe Sigi, schön, dass Du das so schreibst: ich habe lange überlegt, ob ich die Flüchtlinge noch erwähnen soll – oder eben nicht. Jetzt weiß ich: so ist es besser.
LikeLike